Petition

Petition per Internet eingereicht beim Deutschen Bundestag am 17.05.07

Fragestellungen des Internetauftrittes des Deutschen Bundestages sind dem Text kursiv vorangestellt.


Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Behinderte Eltern werden gegenüber nicht behinderten Eltern benachteiligt. Es ist im Sozialgesetzbuch XII § 54 immer noch keine Elternassistenz verankert, obwohl im SGB XII § 53 (3) steht, dass es die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Aber der gesamte § 53 zielt nur auf den behinderten Menschen selbst ab und nicht auf seine Kinder. Diese bekommen erst dann Hilfe, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das würde heißen man muss sein Kind erst vernachlässigen und dann bekommt man Hilfe.


Zur Erklärung: Viele behinderte Eltern sind weder in der Lage mit ihrem Kind auf den Spielplatz noch Schwimmen zu gehen, geschweige denn einen Ausflug oder eine Fahrradtour zu machen. Sie sind hier, wenn sie ihr Kind selbst versorgen, auf Fremdhilfe angewiesen, die ihnen keiner bezahlt, stattdessen verzichten sie darauf von Pflegepersonal z.B. gewaschen zu werden und bitten Freunde darum, damit sie das Pflegegeld für Elternassistenz ausgeben können.


Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

Ich möchte erreichen, dass Elternassistenz endlich gesetzlich verankert wird, damit behinderte Eltern nicht mehr um den Verlust ihres Sorgerechtes bangen müssen wenn sie Hilfe beim Jugendamt zur Versorgung ihres Kindes beantragen. Die Eltern brauchen ihr Pflegegeld für ihre eigene Versorgung und verzichten zu Gunsten ihrer Kinder darauf, Nur damit das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Es muss endlich gesetzlich geregelt werden, dass diese Eltern Unterstützung bekommen, damit es nicht bei einer einzigen Einzelfallentscheidung die bis jetzt durchgeboxt wurde bleibt (in diesem Fall bekommt der Assistent aber nur einen Stundenlohn von € 3,15 und muss sich davon selbst krankenversichern)


Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Familienbehörde, Jugendamt, Gleichstellungsbeauftragte


Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

SGB XII §§ 53 und 54 und SGB VIII § 20


Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:

Ich habe mit langwierigen Briefen und mit Druck der Öffentlichkeit die Elternassistenz nach SGB VIII § 20 durchgesetzt und mein Assistent bekommt einen Hungerlohn von € 3,15 die Stunde dafür und muss sich davon selbst krankenversichern. Das ist Menschenunwürdig, wenn ich nicht mein Pflegegeld für die Elternassistenz einsetzen würde könnte mein Assistent von dem Geld nicht leben.

Dafür pflegen mich Freunde und Nachbarn, sie waschen und wickeln mich >und sie schmeißen meinen Haushalt, dass überschreitet die Schamgrenze. Dafür wird mein Kind nicht vernachlässigt und das Kindeswohl ist nicht gefährdet. Ich bin allein erziehend und benötige jemanden der mir meine Arme und Beine ersetzt auch in der Kindesbetreuung. Auch andere Eltern, die mir persönlich bekannt sind, benötigen Elternassistenz und bekommen diese nicht, weil ihnen angedroht wurde ihr Kind in einem Heim unterzubringen. Diese Eltern haben nicht die notwendige Energie und Mittel sich Elternassistenz so zu erkämpfen.