Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Erläuterung des Briefes:
Ich bin 39 Jahre alt, alleinerziehend (ich lebe von meinem Mann dauernd getrennt, er ist voll berufstätig, lebt in ????????? und damit zu weit entfernt um z.B. meinen Sohn in die Schule zu bringen bzw. abzuholen oder nachmittags mit ihm auf den Spielplatz oder Schwimmen zu gehen) und körperbehindert durch erbliche Ataxie mit Spastiken am ganzen Körper (Tetraspastik) sowie Lähmungen der Gliedmaßen (Tetraparese) und Inkontinenz. Mein Sohn wird im Mai 6 Jahre alt und besucht die Vorschule.Im Moment zahle ich die Kinderbetreuung, ich habe einen Assistenten eingestellt, von meinem Krankengeld und meinem Pflegegeld. Dafür übernehmen gute Freunde die Hilfestellung bei mir.
Ich habe im Oktober letzten Jahres als meine Körperbehinderung sich verschlimmerte eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt, diese lehnte den Antrag, mit der Begründung es handelt sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand, ab. Die Krankenkasse verwies mich an das Sozialamt.
Also beantragte ich beim Sozialamt eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, dieser wurde abgelehnt mit den Worten für meinen Anteil des Haushaltes sei die Pflegekasse zuständig. Für die Versorgung meines Kindes und seinen Anteil am Haushalt sei das Jugendamt zuständig. Also beantragte ich am 19.10.2006 Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt. Dieser Antrag wurde auf Nachfrage erst im Februar 2007 bearbeitet.
Am 02.03.2007 rief mich die zuständige Sachbearbeiterin an um mir mitzuteilen, daß das Jugendamt nicht zuständig sei und ich mich an das Sozialamt wenden solle. Das Sozialamt erklärte aber schon im Oktober als nicht zuständig.
Da jetzt meine Ersparnisse aufgebraucht sind und ich dem Behördenwahnsinn unterliege, es für Elternassistenz kein Gesetz gibt wende ich mich an Sie, in der Hoffnung, daß sich vielleicht doch eine Behörde für zuständig erklärt oder die Familienministerin eine Regelung für Elternassistenz findet.
Was macht eine körperbehinderte allein erziehende Frau, die pflegebedürftig ist, um ihr Kind zu versorgen?
In erster Linie denkt sie nur an ihr Kind und nicht an sich selbst.
Sie bekommt Pflegegeld und benutzt es um ihrem Kind eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen. Dies ist möglich durch die Beschäftigung eines persönlichen Assistenten, der die Mutter bei der gemeinsamen Freizeitgestaltung mit ihrem Kind unterstützt.
Warum ist es in Deutschland nicht einfach möglich eine Elternassistenz zu bekommen ohne dafür einen Teil, das für den persönlichen Bedarf der Mutter bestimmte, Pflegegeld einzusetzen.
Ganz einfach es gibt kein Gesetz was Elternassistenz regelt!
Wahrscheinlich wird es eher ein Gesetz geben, was die Aufstellung von Gartenzwergen regelt, als ein Gesetz zur Elternassistenz.
Denn die Anzahl streitsüchtiger Kleingärtner oder Hausbesitzer mit Vorlieben für Gartenzwerge ist größer als die Anzahl behinderter, pflegebedürftiger, allein erziehender Mütter mit Bedarf zur Elternassistenz!
Es wird darauf gebaut daß Familienangehörige wie Partner oder Großeltern sich um das Kind kümmern.
Was aber machen allein erziehende behinderte Menschen oder noch konkreter was machen allein erziehende behinderte Menschen, wenn die Großeltern zu alt oder zu krank sind um sich um das Enkelkind zu kümmern?
Vor allem wenn das Kind behinderter Alleinerziehender nicht auffällig ist in der Schule, im Kindergarten oder in der Freizeit.
Genau gesagt nichts! Denn es gibt niemanden der ihnen die Betreuung bezahlt und wenn sie nicht zu den Großverdienern gehören, weil sie zu krank sind um zu arbeiten oder gar in jungen Jahren eine karge Rente beziehen, können sie diese Betreuung selbst auch nicht bezahlen.
Da sie aber Mütter oder Väter mit Verantwortungsbewußtsein sind und auf keinen Fall ein verhaltensauffälliges Kind wollen, zwacken sie für diese Leistung der Elternassistenz noch etwas von ihrem, eigentlich dringend selbst benötigtem, Pflegegeld ab.
Dafür nehmen sie es lieber in Kauf für ihre Körperpflege oder den Haushalt viele Stunden am Tag zu benötigen, nur damit es ihrem Kind gut geht.
Das kostet Kraft, viel Kraft, denn es ist bei Weitem einfacher die morgendliche Körperpflege mit einer Pflegekraft zu vollziehen und dafür eine halbe Stunde zu brauchen, als es alleine zu schaffen und dafür ein bis zwei Stunden, je nach Tagesform zu brauchen.
Der Haushalt ist mit einer Haushaltshilfe in ein bis zwei Stunden bewältigt und ohne eine Haushaltshilfe in vier bis acht Stunden.
Da aber immer noch genug Zeit für das Kind bleiben muß wird die ein oder andere Aktivität auf die Nachtstunden verlagert.
Und das obwohl man den Schlaf doch eigentlich dringend zur Erholung braucht.
Da einen aber starke Schmerzen nach diesem doch sehr anstrengenden Tagesablauf quälen ist an erholsamen Schlaf gar nicht zu denken.
Was heißt Körperbehinderung eigentlich?
Eine Behinderung bewirkt nicht zwangsläufig eine Einschränkung der Mobilität. Aber oft ist die Mobilität doch sehr eingeschränkt.
Denn alle Tätigkeiten des täglichen Lebens hauptsächlich im Rollstuhl verrichten zu müssen ist eine deutliche Einschränkung der Mobilität. Wenn dann auch noch die Kraft der Arme deutlich eingeschränkt bedeutet dies eine wesentliche Einschränkung der Mobilität.
Behindertenspezifische Schwierigkeiten bei der Versorgung des Kindes - Gibt es diese Schwierigkeiten überhaupt?
Ja, es gibt sie und das merkt man spätestens auf dem Spielplatz, wenn man versucht mit einem Rollstuhl durch den Sand zu fahren, weil das Kind gerade hingefallen ist und sich verletzt hat.
Es gibt diese Schwierigkeiten ebenso wenn man ein erkranktes Kind aus der Schule abholen muß, es halb zwölf ist, die Arztpraxis bis zwölf Uhr geöffnet ist, der Weg dorthin mit dem Rollstuhl aber schon vierzig Minuten dauert.
Oder aber man hat ein quirliges Schulkind welches, bedingt durch die eingeschränkte Mobilität der Mutter, besonders selbstständig ist und eine große Hauptstraße gerade noch bei "Grün" überqueren möchte.
Das Kind kann beim Rennen zur Ampel auch schon eine Geschwindigkeit von 10 bis 12 km/h erreichen, die Mutter aber mit dem von der Krankenkasse bewilligtem Elektrorollstuhl erreicht aber nur 6 km/h.
Dann gibt es da noch das Freizeitbedürfnis des fünfjährigen Kindes, was gerne Schwimmen gehen möchte, wo aber die Mutter bedingt durch Stufen am Beckenrand es nicht begleiten kann.
Und zu guter Letzt gibt es da noch den Kinderarzt, der als einziger in einem Umkreis von fünf Kilometern noch neue Kinder als Patienten annimmt (blöde Gesundheitsreform), dessen Praxis aber leider im zweiten Stock ohne Fahrstuhl gelegen ist.
Wenn es nicht der Kinderarzt wäre, sondern der Hausarzt würde dieser ins Haus kommen oder die Krankenkasse würde einen Transport dorthin bezahlen. Aber wie schon gesagt, gilt dies nur für den persönlichen Bedarf des Behinderten, nicht aber für sein Kind welches in diesem Fall der Hilfe bedarf.
Und dann ist da noch die Schule deren Musikhalle / Aula oder auch der Klassenraum nur über eine Stufe zu erreichen ist, das zum Thema "Elternsprechtag" oder Schulaufführung.
Wie löst man denn eigentlich den Einkauf für zwei, ganz einfach man fährt zweimal!
Behindertenspezifische Schwierigkeiten in der Öffentlichkeit
Sie werden jetzt denken, diese Schwierigkeit gibt es doch bestimmt nicht.
Denn viele Menschen sind doch gerade dann besonders hilfsbereit.
Und ich kann sagen, daß ist die Mehrzahl der Mitmenschen auch.
Es gibt aber auch die Gattung der viel zu hilfsbereiten Mitmenschen, die auch noch großes Mitleid bekunden, dabei der Mutter den Kopf streicheln oder ihr gar Schokolade schenken.
An dieser Stelle sei gesagt, daß es sich hierbei vermutlich um eine große Unsicherheit handelt und es bestimmt auch sehr lieb gemeint ist!?
Versorgung mit und Finanzierung von geeigneten Hilfsmitteln
Ob eine behinderte Mutter ihr Kind, weitestgehend so lange wie möglich, alleine versorgen kann, so wird deutlich, hängt auch von den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln ab. Viele Verrichtungen des Alltags konnten von behinderten Müttern selbstständig ausgeführt werden, wenn ihnen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Aber wer bezahlt diese Hilfsmittel?
Die Kranken bzw. Pflegekasse jedenfalls nicht, denn die ist nur für den persönlichen Bedarf des Behinderten zuständig aber eben nicht für das Kind.
Dabei bewirken doch gerade diese Hilfsmittel, daß die behinderten Frauen ihre Kräfte besser für das Kind nutzen können.
Für die Ablehnung einer Kostenübernahme für diese, den Alltag erleichternden Hilfsmittel zur Versorgung des Kindes werden immer wieder folgende Gründe genannt:
Das Hilfsmittel hängt nicht mit der eigenen Behinderung zusammen, sondern wird auf Grund der Existenz des Kindes benötigt
Es besteht kein Bezug zur Erwerbstätigkeit
Kein Geldtopf hierfür vorhanden
Das Hilfsmittel steht nicht im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen
Dabei scheint den Ablehnenden eine Begründung des Bundessozialgerichtes unbekannt zu sein, die da lautet, daß auch solche (medizinischen) Hilfsmittel für behinderte Menschen zu finanzieren sind, die der Wahrnehmung von Familienaufgaben dienen.
Die Begründung ist für die Krankenkassen, Sozialämter und die Gerichte verbindlich.
Da aber nicht alle Einschränkungen durch den Einsatz von Hilfsmitteln kompensiert werden können, sind Mütter mit Behinderung zum Teil zusätzlich auf personelle Unterstützung angewiesen, um die Versorgung der Kinder und die Anforderungen des Familienalltags zu bewältigen.
Das zum Thema "Elternassistenz" aus den Augen einer alleinerziehenden, körperbehinderten und pflegebedürftigen Mutter, die auch den Assistenten für ihr Kind von Ihrem Pflegegeld zahlt und von einer Behörde zur anderen geschickt wird, die dies alles in Kauf nimmt um ihrem Kind eine unbeschwerte Entwicklung zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Imke