Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget (mehr Infos bei ForseA) wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) am 1. Juli 2001 eingeführt. LeistungsempfängerInnen können anstelle von Dienst- oder Sachleistungen ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind.

Damit werden behinderte Menschen zu BudgetnehmerInnen und Arbeitgebern, die den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können.

Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.

Für ein Persönliches Budget müssen Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen. Ab 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen BudgetnehmerInnen in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind.

Weiterführende Informationen in der Wikipdia: Persönliches Budget (Wiki) und Assistenz (Wiki)